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BMWi auf dem Weg zum neuen Preisrecht


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schreibt zum Gutachten von Prof. Dörr und Prof. Hoffjan aus dem Jahr 2015:

Beim 1. Deutschen Preisrechtstag am 3. November 2016 in Köln wurde bereits ein Konsultationsprozess angekündigt, der jetzt abgeschlossen ist, wie Prof. Hoffjan in einem Beitrag für die August-Ausgabe 2017 der ZfK (Zeitung für kommunale Wirtschaft) berichtete. Auf dem in Düsseldorf stattfindenden Anwendertreffen Preisrecht äußerte sich demnach Hans-Peter Müller, der im BMWi die laufende Novellierung des Preisrechts bei öffentlichen Aufträgen verantwortet, zum derzeitigen Stand.

Im Rahmen der erwähnten Konsultation erfolgte eine Abstimmung vornehmlich mit den Bundesressorts, den Verbänden, darunter VKU und BDEW, sowie den Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen. Einigkeit bestand darin, dass die Verordnung als notwendig und sinnvoll und als eigenständiges und unabhängiges Regelwerk gesehen wird, die es zu erhalten gilt. Partiell wurden Änderungen angeregt. Diese betrafen etwa die Aktualisierung der Gesetzesgrundlage und den Nachweis von Marktpreisen.

Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des öffentlichen Preisrechts auf die Einbeziehung von sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindlichen, aber privatrechtlich organisierten Auftraggebern wurde jedoch abgelehnt. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf mittelbare Leistungen bei wesentlichen Unterauftragnehmeranteilen wird in der aktuellen Novellierung der Verordnung aber wohl zumindest in der bestehenden Form möglich bleiben.

Beim 2. Deutschen Preisrechtstag am 14. September 2017 in Bonn wurde verkündet, dass eine interne Arbeitsgruppe zunächst konkrete Vorschläge auf Basis der Konsultation formulieren will. Danach wird das BMWi die hausinterne Abstimmung bezüglich erforderlicher Anpassungen vornehmen.

Beim 3. Deutschen Preisrechtstag am 1. Oktober 2018 in Fulda wurde berichtet, dass der Marktpreis auch nach der Novellierung weiter Wesenselement des Preisrechts sein wird und dass Ausschreibungen in Zukunft leichter zum Marktpreis führen sollen.

Inzwischen zeichnet sich auch eine Tendenz zu Wettbewerbspreisen ab - dass also Aufträge, die im Wettbewerb vergeben wurden, nicht mehr oder weniger häufig einer Preisprüfung unterliegen. Noch unklar ist u.a., ob es die Novellierung erfordert, ein Gesetz statt eine Verordnung zu schaffen.

Beim 4. Deutschen Preisrechtstag am 10. Oktober 2019 in Köln wurde berichtet, dass Ausschreibungen zukünftig auf jeden Fall leichter zum Marktpreis führen sollen. Mehrere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.

Unter dem Titel Reformvorarbeiten zum Preisrecht schreiten voran berichtet Forum Vergabe über den aktuellen Stand der Novellierung.

Beim 5. Deutschen Preisrechtstag am 7. Oktober 2020 wurde berichtet, dass inzwischen ein Referentenentwurf als Ministervorlage erstellt wurde. Es könnte jetzt möglicherweise sehr schnell gehen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Mai 2021 einen Referentenentwurf zur Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt. Die Anpassungen der Verordnung betreffen im Wesentlichen die Regelungen zur Marktpreiseigenschaft (§ 4) sowie zur Preisprüfung (§ 9). Der Referentenentwurf sah ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 vor.

Nachdem das BMWi die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet hat, sind Stellungnahmen von folgenden Verbänden und Organisationen eingegangen:

Der BDI ist mit zwei Stellungnahmen vertreten. Der BDSV (Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.) hat der Stellungnahme bzw. Kommentierung des BDI zugestimmt. Die einzelnen Stellungnahmen können Sie hier nachlesen.

Beim 6. Deutschen Preisrechtstag am 15. September 2021 wurde berichtet, dass der Entwurf zur Novellierung der VO PR 30/53 am 5. November 2021 im Bundesrat behandelt werden soll. Bei einer Zustimmung erfolgt ein Inkrafttreten zum 1. April 2022.

Sitzung des Bundesrats am 05.11.2021 — Zustimmung zur neuen VO PR 30/53 in folgenden Punkten:

Nach Information des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständingen (BVdPW) hat der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 25.11.2021 die dritte Änderungsverordnung zur VO PR Nr. 30/53 unterzeichnet. Diese wurde am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2021 Nr. 80, S. 4968 vom 30.11.2021). Sie tritt damit am 01.04.2022 in Kraft.


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