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Programmatische Überlegungen Dr. Greiffenhagen


Nahezu zeitgleich mit den Thesen des Gutachtens hat Dr. Greiffenhagen (Herausgeber des zweiten Standardwerks zum Preisrecht „Michaelis/Rhösa: Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen”) seine Programmatischen Überlegungen zu einer möglichen Reform der Preisverordnung für öffentliche Aufträge beim Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen (BVdPW) veröffentlicht.

Nachfolgend die Leitsätze aus diesen Programmatischen Überlegungen:

  1. Die Preisverordnung ist notwendig. Sie dient dem Ziel der Aufrechterhaltung des Preisstandes gleich Stabilität des Preisniveaus. Dieses Ziel ist durch das Bundesverfassungsgericht sanktioniert worden sowie im Grundgesetz und im Europarecht festgeschrieben.

  2. Zur Aufrechterhaltung des Preisstandes bedarf es der Preisprüfer. Diese müssen als Neutrale tätig, in gehöriger Anzahl vorhanden, in ihren Befugnissen nicht eingeschränkt und von Weisungen unabhängig organisiert sein.

  3. Die Rechtsgrundlage für eine Änderungsverordnung ist vorhanden.

  4. Eine Erstreckung der VO PR Nr. 30/53 auf nicht-erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen des Privatrechts als Auftraggeber ist möglich.

  5. Eine Erstreckung der VO PR Nr. 30/53 auf wesentliche mittelbare Leistungen ist möglich.

  6. Eine Erstreckung der VO PR Nr. 30/53 auf internationale Auftraggeber ist grundsätzlich möglich.

  7. Die Schaffung eines „Wettbewerbspreises” ist überflüssig. Ein solcher Preistyp ist durch § 4 VO abgedeckt.

  8. Für freiberufliche Tätigkeiten sollte ein „Festpreis” geschaffen werden.

  9. Einzelheiten für Dienstleistungen und für kleine und mittlere Unternehmen bedürfen keiner Änderung der LSP, sondern können in Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Diese müssen von Ländern und Gemeinden übernommen werden.

  10. Das Problem der Pensionsrückstellungen bedarf keiner Änderung im LSP-Bereich.

Quelle:
Programmatische Überlegungen zu einer möglichen Reform der Preisverordnung


In diesem Zusammenhang ist auch auf eine Rezension dieser programmatischen Überlegungen durch Dr. Marc Pauka (Rechtsanwalt und Partner HFK Rechtsanwälte LLP) hinzuweisen, der mir die Veröffentlichung hier gestattet hat.



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