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Neues Preisrecht VO PR Nr. 30/53 ab 01.04.2022


⇨ Für Sie: die neue VO PR Nr. 30/53 und LSP im Änderungsmodus ⇦

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 die Neufassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen — auch als Öffentliches Preisrecht bekannt — beschlossen. Ein Inkrafttreten ist damit für alle öffentlichen Aufträge beschlossen, die ab 01.04.2022 vergeben werden.

Auf dieser Seite ist der Prozess auf dem Weg zur Neufassung des Preisrechts nachvollziehbar:


In der Beschlussdrucksache 732/21 (B) vom 05.11.2021 zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen hat der Bundesrat unter Buchstabe B die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, darum gebeten, in der jetzigen Legislaturperiode das öffentliche Preisrecht in der Bundesrepublik Deutschland einer weiteren Novellierung und Modernisierung zu unterziehen. Stehen wir damit vielleicht schon bald vor einer weiteren Novellierung?


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